Aktuelles

Aktuelle Stand zum Anbau

Bevor das Jahr zu Ende geht, gibt es hier noch ein paar Einblicke vom Neubau:

Elternschule am 02.12.2021

Liebe Eltern,

die Elternschule am 02.12.2021 muss leider situationsbedingt ausfallen.

Präsenzpflicht ab der 9. Klasse

Ab Montag, 29. November 2021, wird die Schulpräsenzpflicht zum Teil aufgehoben.

Eine Zusammenfassung gibt es beim MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg), dort ist auch ein Brief an die Eltern vom 25.11.2021 hinterlegt.

Für unsere Schule bedeutet es, dass ab der 9. Klasse weiterhin die Präsenzpflicht gilt, bis zur 8. Klasse diese aufgehoben ist.

getippt für das Kollegium von Georg Küchler

Wie gehe ich vor, wenn der Schnelltest positiv ist?

- Es wird Montag, Mittwoch und Freitag zu Hause getestet.

- Die Teilnahme am Selbsttest ist verpflichtend.

- Sollte der Test positiv ausfallen, sind das Gesundheitsamt und die Schule sofort zu informieren.

- Der Schüler/die Schülerin kommen nicht in die Schule bis das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen entschieden hat.

- Ohne aktuellen negativen Test darf die Schule nicht betreten werden.

Mit diesem Vorgehen möchten wir den geordneten Schulbetrieb so lange wie möglich aufrechterhalten.

Um eine mögliche Verbreitung des Erregers nicht zu riskieren, bitten wir alle Familien auch Geschwisterkinder nicht in die Schule zu bringen, sollte es einen positiven Selbsttest innerhalb des Hausstandes geben. Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis.

Im Auftrag der Schulleitung und des Hygienebeauftragten

H. Wolkers und C. Unger

 

Dokumentation Selbsttests

 

Die vierte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung tritt in Kraft

Liebe Schüler, Eltern und Mitarbeitenden,

ab Montag, den 15.11.2021, gelten die Änderungen der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung.

Diese beinhalten, dass die Testfrequenz für alle nicht-geimpften und nicht-genesenen Schülerinnen und Schüler und in der Schule Tätigen bis auf Weiteres von zwei auf drei Tests pro Schulwoche erhöht wird. Die Tests müssen an drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden (Mo, Mi, Fr).

Die Tests werden den Schülern weiterhin ausgehändigt oder können im Schulbüro entgegengenommen werden.

Zusätzlich gilt nach § 24 Abs. 6 Eindämmungsverordnung wieder eine Maskenpflicht in den Innenbereichen von Schul- und Hortgebäuden auch für die Primarstufe.

An dieser Stelle herzlichen Dank für euer und Ihr Verständnis!

Trotz der Änderungen wünschen wir allen ein schönes Wochenende, Durchhaltevermögen für den weiteren Verlauf der Pandemie und bleiben Sie gesund!

Fortschritte am Bau

Wer will fleißige Handwerker seh´n, der muss in den Neubau geh´n. Dort sind momentan wieder so viele Menschen am Werk und leisten tolle Arbeit.

Fördermittel für das Stallgebäude in Sielow

Am 18.10.2021 besuchte uns der Minister für Landwirtschaft, Klima und Umweltschutz, Herr Axel Vogel.

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